Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel

Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises hat nach erneuter Risikobewertung die bislang geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Die Aufhebung betrifft die Risikogebiete Plothener Teichgebiet, Geflügelhof Thierbach, Hühnermastanlage Trannroda, Bleilochtalsperre, Wolcheteiche, Talsperre Lössau sowie die Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung sowie die dazugehörige Pressemitteilung sind auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises unter www.saale-orla-kreis.de veröffentlicht.

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Veröffentlichung

Saalburg-Ebersdorf
Mo, 15. Dezember 2025

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