Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren „Kleinspeicher Zoppoten“
Im Flurbereinigungsverfahren „Kleinspeicher Zoppoten“ wird der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) den Beteiligten bekannt gegeben.
Die Einsichtnahme ist möglich:
Dienstag, 28. Juli 2026, von 10:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 30. Juli 2026, von 10:00 bis 16:00 Uhr
im Vereinshaus Zoppoten, Zoppoten Nr. 9.
Während dieser Zeiten liegt der Flurbereinigungsplan zur Einsicht aus. Mitarbeitende des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) stehen für Erläuterungen und Auskünfte zur Verfügung.
Für die Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten:
Telefon: 0361 574164265 (Frau Schmidt)
Auf Wunsch kann den Beteiligten die neue Feldeinteilung vor Ort erläutert werden. Entsprechende Termine können während der Offenlegung oder telefonisch vereinbart werden.
Anhörungstermin
Die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG findet statt am
Donnerstag, 30. Juli 2026, um 16:00 Uhr
im Vereinshaus Zoppoten, Zoppoten Nr. 9.
Geladen sind:
Eigentümer von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet,
Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken,
Landempfänger im Neuen Bestand.
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung oder die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen im Anhörungstermin vorgebracht werden.
Wer keinen Widerspruch erheben möchte, muss am Anhörungstermin nicht teilnehmen.
Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan
Die Teilnehmer erhalten einen persönlichen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Dieser enthält Angaben zu den neuen Grundstücken nach Fläche und Wert sowie zum Verhältnis von Einlage und Abfindung.
Bitte bringen Sie diesen Auszug zu den Terminen der Offenlegung und Anhörung mit.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Wer am Anhörungstermin nicht teilnehmen kann, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist durch eine entsprechende Vollmacht nachzuweisen.
Vollmachtvordrucke sind beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Burgstraße 5, 07545 Gera, sowie während der Termine vor Ort kostenlos erhältlich.
Die Vollmacht soll durch eine dienstsiegelführende Stelle (z. B. Stadtverwaltung, Gericht oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.
Datenschutz
Im Verfahren werden personenbezogene Daten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation unter:
https://tlbg.thueringen.de/datenschutz
Auf Wunsch kann auch eine Papierfassung zur Verfügung gestellt werden.
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Ostthüringen
Im Auftrag
Dr. Frauke Anders
Referatsleiterin
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