Wenn Absperrungen nur als Einladung verstanden werden …
Es gibt Dinge, die stellt man nicht ohne Grund auf. Zum Beispiel Absperrungen.
Der neu hergerichtete Weg aus Ebersdorf in Richtung Grundschule, der ab dem neuen Schuljahr endlich zum sicheren Schulweg werden sollte, wurde in dieser Woche in Teilen bereits beschädigt – und das, obwohl der Weg noch gar nicht freigegeben war und entsprechend abgesperrt wurde.
Der geschotterte Abschnitt erwies sich offenbar als besonders reizvolle Abenteuerradstrecke. Mehrere Kinder wurden dabei beobachtet, wie sie die Absperrungen ignorierten und den noch nicht ausreichend verdichteten Schotter mit ihren Fahrrädern ausgiebig befuhren. Für die einen offenbar ein großer Spaß, für den neu angelegten Weg leider weniger.
Und genau deshalb standen dort die Absperrungen.
Der Weg zur Grundschule ist kein beliebiges Stück Schotter. Auf diesen Weg haben die Bürgerinnen und Bürger von Ebersdorf lange gewartet. Er wurde von der Verwaltung über lange Zeit gegen so manche Hürde erkämpft. Umso ärgerlicher ist es, dass kaum ist ein Teil dieses lange erwarteten Projektes fertiggestellt, bereits wieder Schäden entstehen.
Ein frisch hergerichteter Weg braucht Zeit, damit sich der Untergrund setzen und ausreichend verdichten kann. Wird dieser Bereich vorher mit Fahrrädern befahren, können Spurrillen, Auflockerungen und weitere Schäden entstehen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verursacht am Ende auch zusätzlichen Aufwand und Kosten – für die Allgemeinheit.
Die Stadtverwaltung gibt den betreffenden Kindern (ihr wurdet beobachtet!) bzw. ihren Familien zunächst die Möglichkeit, sich freiwillig zu melden und gemeinsam nach einer Lösung für den entstandenen Schaden zu suchen.
Wir bitten daher die betreffenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, sich zeitnah bei der Stadtverwaltung zu melden.
Wir setzen zunächst auf Einsicht und Eigenverantwortung und hoffen, dass sich die Angelegenheit auf diesem Weg unkompliziert klären lässt. Sollte keine freiwillige Kontaktaufnahme erfolgen, behält sich die Stadtverwaltung vor, weitere Schritte zu prüfen und gegebenenfalls Regressansprüche hinsichtlich des entstandenen Schadens geltend zu machen.
Zum Schluss noch eine kleine Erinnerung:
Absperrungen werden nicht aus Langeweile aufgestellt. Und ein Weg wird nicht aus Boshaftigkeit noch nicht freigegeben.
In diesem Fall hatten die Absperrungen einen sehr konkreten Zweck: Sie sollten genau den Schaden verhindern, der nun offenbar trotzdem entstanden ist.
Foto und Text: Lutz Weiß und Linda Richter/ Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf
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