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Wichtige Information zu neuen Grundsteuerbescheiden

Anfang dieser Woche wurden die neuen Grundsteuerbescheide für die Grundstücke verschickt, die sich in der Zuständigkeit der Stadt Saalburg-Ebersdorf befinden. 


Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwertes und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen. 


Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst. 


Die ausgewiesene Grundsteuer auf ihrem Grundsteuerbescheid ist an die zuständige Gemeinde zu zahlen. 


Wichtig: Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

  1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte vorrangig schriftlich an die Stadtverwaltung (postalisch oder per E-Mail an ). 

  2. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuermessbetrag oder des Grundsteuerwertes wenden Sie sich bitte schriftlich an das für ihr Grundstück zuständige Finanzamt. 

Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu entrichten. Bei Änderungen der Bescheide durch das Finanzamt werden ggf. zu viel gezahlte Steuern zurückgezahlt.  

 

Ihre Finanzverwaltung Saalburg-Ebersdorf
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 25. Juni 2025

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