Beschlüsse
Sitzung 10.12.2024
Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 10.12.2024
TOP 2.1a – 2.1o Blockbeschluss über die Abwägung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nach §§ 1 bis 4a BauGB zum geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg
Beschluss-Nr. 82/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen öffentlichen Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nach §§ 1 bis 4a BauGB zum geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg laut der anhängenden Beschlussvorlagen 2.1a – 2.1o als Blockbeschluss.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17
anwesend: 16 dafür: 15 dagegen: 0 Enthaltungen: 1 ausgeschlossen: 0
(nach § 38 ThürKO)
2.1a TÖB / Behörde: Thüringer Landesverwaltungsamt - Belange der Raumordnung
2.1b TÖB / Behörde: Thüringer Landesverwaltungsamt - Beachtung des Entwicklungsgebotes des § 8 BauGB
2.1c TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Bauordnung – Bauplanungsrecht
2.1d TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Bauordnung – Bauordnungsrecht
2.1e TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Öffentliche Ordnung – Brandschutz
2.1f TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Untere Bodenschutzbehörde
2.1g TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Untere Naturschutzbehörde
2.1h TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Untere Wasserbehörde
2.1i TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Wirtschaft, Kultur, Tourismus
2.1j TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Öffentliche Ordnung – Stauseeordnung
2.1k TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Tiefbau
2.1l TÖB / Behörde: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung- Baulasten
2.1m TÖB / Behörde: Zweckverband Wasser / Abwasser „Obere Saale“
2.1n TÖB / Behörde: Vattenfall Wasserkraft GmbH
2.1o TÖB / Behörde: IBA Thüringen GmbH
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen öffentlichen Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen von Bürgern im Zusammenhang der Offenlage des erneut geänderten Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg laut der anhängenden Beschlussvorlagen 2.2a – 2.2c als Blockbeschluss.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17
anwesend: 16 dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 ausgeschlossen: 0
(nach § 38 ThürKO)
2.2a Abwägung der Stellungnahmen von Bürgern im Zusammenhang der Offenlage des er-neut geänderten Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saal-burg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg – Stellungnahme Bürger 1
2.2b Abwägung der Stellungnahmen von Bürgern im Zusammenhang der Offenlage des er-neut geänderten Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saal-burg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg – Stellungnahme Bürger 2
2.2c Abwägung der Stellungnahmen von Bürgern im Zusammenhang der Offenlage des er-neut geänderten Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saal-burg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg – Stellungnahme des Segelverein Saalburg e.V.
TOP 2.3 Billigung und Auslegung des erneut überarbeiteten Entwurfs der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg vom 18.11.2024
Beschluss-Nr. 84/24-29 SR
Auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der erneut geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ in der Gemarkung Saalburg in der Fassung vom 18.11.2024 - bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) - sowie dessen Begründung mit Umweltbericht und ihre Anlagen (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung) in der Fassung vom 18.11.2024 in der vorliegenden Form gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der erneut geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stauseeufer Saalburg-Kloster“ in der Fassung vom 18.11.2024 - bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) - sowie dessen Begründung mit Umweltbericht und ihre Anlagen (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung) in der Fassung vom 18.11.2024 sowie folgende umweltbezogene Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen:
Landesverwaltungsamt Weimar vom 01.12.2017, 27.11.2020, 21.11.2021 und 17.04.2023 zu Belangen der Wasserwirtschaft / Überschwemmungsgebiet, Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege / Bezug zum LSG und Naturpark, Landschaftsbild / Gebietscharakter
Landratsamt Saale-Orla-Kreis vom 13.12.2017, 20.11.2020, 30.11.2021 und 12.05.2023 zur Festsetzung von Grünflächen und Pflanzgeboten / grünordnerischen Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen von Biotopflächen, Bezug zum LSG und Naturpark, Schutzgut Wasser, Schutzgut Landschaftsbild, Schutzgut Mensch, Eingriffs-/ Ausgleichsregelung, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Schutzgut Boden, Abwasserentsorgung und Oberflächenwasser, Wasserflächen / ÜSG und Gewässerrandstreifen
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 18.11.2020 zur Lage in unmittelbarer Umgebung des Kulturdenkmals mit erhöhter Raumwirksamkeit „Saalekaskade“
TLUG vom 17.11.2017 zu Schutzgut Boden, Geologie und Grundwasserschutz
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 12.10.2020 und 26.11.2021 in Hinsicht auf Bezug der Planung zu LSG, ÜSG und Gewässerrandstreifen, Immissionsschutz, Geologie
Landesanglerverband Thüringen vom 19.12.2017 zu Gewässer Stausee und Gewässerpflege
Vattenfall Wasserkraft GmbH vom 02.12.2020, 29.10.2021 und 24.05.2023 zur Festsetzung Pflanzgebote, Nutzungen im ÜSG / Gewässerrandstreifen, Abwasserentsorgung und Oberflächenwasser
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 20. Januar 2025 bis 21. Februar 2025
in der Stadtverwaltung
Saalburg-Ebersdorf,
07929 Saalburg-Ebersdorf, Parkstraße 1,
während der Sprechzeiten
Montag: nach Vereinbarung (Tel. 036651 /381 0 bzw. 381 20)
Dienstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung (Tel. 036651 /381 0 bzw. 381 20)
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Einsicht in die Planunterlagen genommen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zugleich erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss ist mit dem Hinweis ortsüblich bekannt zu machen, dass eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. (4) BauGB durchgeführt wird. Der vorliegende Umweltbericht legt die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes zum gegenwärtigen Planungsstand dar.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17
anwesend: 16 dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 ausgeschlossen: 0
(nach § 38 ThürKO)
TOP 3. Beschluss zum Antrag auf Befreiung von Festsetzung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Schönbrunn
Beschluss-Nr. 85/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung dem Antrag auf Befreiung nach §31 Abs.2 BauGB auf dem Flurstück 297/7 Gemarkung Schönbrunn, in 07929 Saalburg-Ebersdorf, der Firma Werbeservice Kaschub GbR, Hauptstraße 20 in 07570 Wünschendorf OT Mosen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17
anwesend: 16 dafür: 16 dagegen:0 Enthaltungen: 0 ausgeschlossen: 0
(nach § 38 ThürKO)
TOP 4. Beschlussvorschlag zur Durchführung einer Wärmeplanung für das Stadtgebiet Saalburg-Ebersdorf
Beschluss-Nr. 86/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen öffentlichen Sitzung eine Wärmeplanung für das Stadtgebiet Saalburg-Ebersdorf nach Vorgabe des WPG und den zugehörigen landesrechtlichen Regelungen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17
anwesend: 16 dafür: 15 dagegen: 1 Enthaltungen: 0 ausgeschlossen: 0
(nach § 38 ThürKO)