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Verlängerung der GEMA-Regelung für ehrenamtliche Vereine in Thüringen

Gute Nachrichten für unsere örtlichen Vereine:
Dank der Verlängerung der pauschalen Regelung zwischen dem Freistaat Thüringen und der GEMA können ehrenamtlich geführte Vereine in Thüringen weiterhin ihre eintrittsfreien Veranstaltungen mit Musik durchführen – ohne zusätzliche GEMA-Kosten.

 

Diese Vereinbarung gilt für viele traditionelle Vereinsaktivitäten, etwa:

  • Dorffeste

  • Maibaumsetzen

  • Kinder- und Familiennachmittage

  • Advents- und Weihnachtsfeiern

  • Konzerte ohne Eintritt

 

Voraussetzung: Die Veranstaltung muss eintrittsfrei und nicht kommerziell sein. Die Größe der möglichen Veranstaltungsfläche ist begrenzt. Die Nutzung darf nur durch gemeinnützige, ehrenamtlich geführte Vereine erfolgen. Die Abrechnung dieser Veranstaltungen erfolgt zentral durch das Land Thüringen, sodass für die teilnehmenden Vereine kein gesonderter Antrag bei der GEMA nötig ist. Dennoch müssen die Veranstaltungen rechtzeitig bei der GEMA gemeldet werden – mindestens 7 Tage vor dem Termin.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der GEMA:
www.gema.de/thueringen-vereine

 

Wir ermutigen alle örtlichen Vereine, dieses Angebot zu nutzen und weiterhin mit musikalischen Veranstaltungen das kulturelle Leben in Saalburg-Ebersdorf zu bereichern.

 

Ihr Team Tourismus & Wirtschaftsförderung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Saalburg-Ebersdorf
Do, 31. Juli 2025

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