Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest - Aufstallungspflicht
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Namen des Landratsamtes Saale-Orla möchten wir Sie hiermit über die Allgemeinverfügung vom 07.11.2025 zur Anordnung der Aufstallungspflicht in Risikogebieten bezüglich der Geflügelpest informieren.
In den Risikogebieten „Plothener Teichgebiet“, „Geflügelhof Thierbach“, „Hühnermastanlage Trannroda“, „Bleilochtalsperre“, „Wolcheteiche“, „Talsperre Lössau“ und „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“ gilt ab sofort für alle Bestände mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln die Aufstallungspflicht. Das heißt, dass die Tiere in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Es dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
Zum Risikogebiet „Plothener Teichgebiet“ gehören die Orte Posen, Plothen, Dreba, Knau, Schöndorf, Bucha, Tausa, Volkmannsdorf, Finkenmühle, Neundorf bei Schleiz, Pörmitz, Pahnstangen, Dittersdorf, Dragensdorf, Triemsdorf, Rödersdorf sowie die Gemarkungen Hohenofenmühle, Zipfelteich und Talsperrre Oettersdorf.
Das Risikogebiet „Geflügelhof Thierbach“ umfasst die Orte Thierbach, Ruppersdorf, Heinersdorf, Heinrichshütte, Bärenmühle, Klettigshammer, Klettigsmühle, Zschachenmühle, Neumühle und Heberndorf.
Das Risikogebiet „Hühnermastanlage Trannroda“ umfasst die Orte Herschdorf und Trannroda.
Das Risikogebiet „Bleilochtalsperre“ umfasst die Orte Mühlberg, Saaldorf, Saalburg, Kloster, Gräfenwarth, Sperrmauer, Pöritzsch und Isabellengrün.
Das Risikogebiet „Wolcheteiche“ umfasst die Orte Moßbach, Köthnitz, Kleina und Linda.
Das Risikogebiet „Talsperre Lössau“ umfasst die Orte Lössau, Langenbuch und Waldhäuser.
Das Risikogebiet „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“ umfasst die Orte Walsburg, Ziegenrück, Linkenmühle, Neumannshof und Portenschmiede.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind ebenfalls auf der Internetseite des Landratsamtes unter „Aktuelle Informationen“ einsehbar: www.saale-orla-kreis.de.
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Amt für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Tel: +49 3663 488-0
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